12.5. Gutachten

Eine Reihe von Schallschutzberechnungen können entweder nicht durchgeführt werden bzw. liefern viel schlechtere Werte als die Messung. In diesem Fall kann einem Bauteil ein oder mehrere Schallschutzgutachten zugewiesen werden. Wird so verfahren, wird die Berechnung durch den Wert aus dem Gutachten überschreiben. Die vorhandenen Gutachten können durch eigene Bauteile ergänzt werden.

Je nach gewähltem Thema ändert sich die Beschreibung der Eingabefelder. Geben Sie das Ergebnis des Gutachtens bzw. den genormten Wert ein.