Einige Anwender*innen sind nach Jahreswechsel 2023 beim Upload auf die EAWZ über ein Problem gestolpert, dass die Rechtsgrundlage im ArchiPHYSIK Projekt nicht passend eingestellt sei. Grund für die Meldung ist, dass mit 2023 eine weitere Option dazugekommen ist. Was es damit auf sich hat, erläutern wir in weiterer Folge.
Worum geht es überhaupt?
Die EAWZ hat verschiedene Vorgaben, nach denen gerechnet werden muss.
Dazu gehört in erste Linie die Vorarlberger Bautechnikverordnung (BTV) welche seit dem LGBNr. 67/2021 i.V.m BEV LGBNr. 68/2021 Anpassungen erfahren hat, die ganz klare Datumsangaben beinhaltet, ab wann gewisse Anforderungswerte gelten.
Dies bedeutet, dass ein Projekt, je nach Datum (meist Einreich-Datum) ganz klar einer der Anforderungs-Varianten zugeordnet werden kann – in der EAWZ wird dies als „Rechtsgrundlage“ gehandhabt.
Welche Optionen gibt es (aktuell)?
Aktuell gibt es gemäss BTV LGBNr. 67/2021 i.V.m BEV LGBNr. 68/2021 drei Optionen:
- Projekte ab 01.01.2022 bis 31.12.2022;
- Projekte ab 01.01.2023 bis 31.12.2023;
- Projekte ab 01.01.2024
Verhalten beim Upload
Sollten man nun ein Projekt ab 01.01.2023 in die EAWZ geladen haben, dass zwar als Neubau deklariert war, aber noch nach alter Rechtsgrundlage gerechnet wurde, so erkennt die EAWZ das und es kommt zur folgenden Meldung:
Die Rechtsgrundlage im Upload XML
Ein eigenes Feld für die Rechtsgrundlage gibt es im Upload für die EAWZ schon länger – im aktuellen XML-Schema v5.x seit Anfang 2022. Da sich seither (bis Jahreswechsel 2023) die Rechtsgrundlage nicht geändert hat, ist das meist gar nicht aufgefallen – ArchiPHYSIK übergab hier automatisch die passende Option.
Nun ist aber mit Jahreswechsel eine weitere Option dazugekommen, für Projekte ab 01.01.2023. Daher konnte das bisherige System nicht fortgeführt werden.
Aktuelle Umsetzung in ArchiPHYSIK
Aufgrund der Änderungen für dieses Feld, geht ArchiPHYSIK, ab Version 20.0.15 nun wie folgt vor:
Bei Bestandsprojekten (wenn zB. alte Energieausweise aktualisiert werden müssen, da die Gültigkeit abgelaufen ist) wird immer das Ausstellungsdatum des Energieausweises genommen, um die Zugehörigkeit zur Rechtsgrundlage zu definieren.
Bei Sanierungs- und Neubauprojekten (wo meist auch ein Bauansuchen benötigt wird) ist das Datum für „Baueinreichung oder Bauanzeige“ im Projekt unter dem Reiter Projektdaten ausschlaggebend.
Tipp: sofern noch nicht bekannt, einfach als Platzhalter „01.01.2023“ eingeben, damit die neue / aktuelle Rechtsgrundlage übergeben wird.