Aufgrund einiger Anfragen am Helpdesk bzgl. der Frage welche Anforderungen in der WBF STMK (Mitte 2025) gelten, möchten wir hier über die uns bekannten Informationen berichten.
Die Förderungsrichtlinie der Steiermark
In den aktuellen Dokumenten (Mitte 2025) der Wohnbauförderung der STMK (Förderungsrichtlinien für Neubau und für Sanierung 2025) sind jeweils zwei Anforderungs-Level enthalten:
- die Formeln aus der OIB RL6: 2019 und
- OIB RL6:2023.
Was ist anzuwenden?
Da uns die Vorgangsweise auch nicht ganz klar war, wann welche der Anforderungen anzuwenden sind, haben wir beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Fachabteilung Energie und Wohnbau nachgefragt und folgende Information erhalten:
Für die Wohnbauförderungen in der Steiermark sind (Stand: Mitte 2025) die wärmetechnischen Werte gem. OIB-RL 6, Ausgabe 2019 nachzuweisen.
Es gibt es keine separaten oder strengeren Anforderungen in der WBF ggÜ. der jeweils gültigen OIB RL6!
Die Formeln aus der OIB RL 6:2023 sind nur (vorab) enthalten, damit diese dann gleich angewendet werden können, sobald diese Fassung der RL auch in der Bauordnung verankert wird.
Wie sieht das in ArchiPHYSIK aus?
Angezeigt wird der HWB WBF bzw. der EEB oder fGEE, wie gehabt in der HWB/KB Maske – die Wahl des Nachweisverfahrens (ob über EEB oder fGEE) erfolgt analog zum EAW selbst (anhand der Einstellung beim EAW)

Der Nachweis kann in Form einer Dokumentation über das allgemein gehaltene ArchiPHYSIK Formular für Förderungen „Förderung – Berechnung und Anforderung“ erfolgen.
