Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012), BGBl I 27/2012, vom 20.04.2012 ist am 01. Dezember, in Kraft getreten.
Damit setzt der Gesetzgeber die EU-Gebäuderichtlinie um und verfolgt das Ziel, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.
Das Inkrafttreten des EAVG 2012 ist durch dessen § 10 Abs 1 mit 01.12.2012 fixiert.
Das Gesetz ist auf Verkaufs- und In-Bestand-Gabe-Anzeigen, die ab dem 01.12.2012 veröffentlicht werden, und auf Kauf- oder Bestandverträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, anzuwenden. Demgegenüber tritt mit Ablauf des 30.11.2012 das „alte“ Energieausweis-Vorlage-Gesetz (BGBl I 137/2006) außer Kraft.
Das EAVG 2012 dient – wie der Umsetzungshinweis in dessen § 12 ausdrücklich festhält – der Umsetzung der Gebäuderichtlinie, das heißt der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl L 153 vom 18.6.2010).