Energetische Anforderungen – Nachweisverfahren wählen
Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 stehen zwei Wege des Nachweises in Energieausweisen zur Auswahl: Entweder über den Endenergiebedarf (EEB) oder über den Gesamtenergie-Effizienzfaktor (fGEE).
Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 stehen zwei Wege des Nachweises in Energieausweisen zur Auswahl: Entweder über den Endenergiebedarf (EEB) oder über den Gesamtenergie-Effizienzfaktor (fGEE).
Der fGEE kann auf mehrere Anwendungen abzielen. Zwei unterschiedliche Sichtweisen treten bei der Berechnung für die Wohnbauförderung einer Gebäudesanierung in Wien auf. Stichwort: Nachweis fGEE nach thermischen Maßnahmen für wohnfonds_wien.
Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 wird der Nachweis der energetischen Anforderungen erweitert. Nun stehen zwei Wege zur Auswahl: Endenergiebedarf (EEB) oder Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE).
Über die Jahre hat sich der Heizwärmebedarf als Energiekennzahl zum Nachweis von Energieeinsparung und Wärmeschutz von Gebäuden etabliert. Die Bewertung der Energieeffizienz mittels Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung.
In den letzten Wochen wurde mit ArchiPHYSIK 12 die Validierung zum Nachweis der Oberösterreichischen Wohnbauförderung 2015 erfolgreich abgeschlossen.