Primärenergieindikator

Salzburg. Eigenerzeugung vom Strom nachweisen

Gemäß der Salzburger Bautechnikverordnung (S.BTV) werden für sonstige energieverbrauchende Gebäude keine Anforderungen an den Primärenergieindikator (Pi) gestellt und es werden auch keine Energie-Bilanzen benötigt.

Gebäude dieser Kategorie haben aber, wenn sie grösser als 1.000 m² (BGF) sind, eine Anforderung an die Eigenerzeugung von Strom, welche über Photovoltaik-Anlagen erreicht werden kann.

Salzburg. Eigenerzeugung vom Strom nachweisen. Photo by Angie Warren on Unsplash

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Primärenergieindikator (Pi-Wert) für Salzburg

Die Salzburger Bautechnikverordnung (S.BTV) 2016 in Salzburg brachte auch einen neuen Anforderungswert: Primärenergieindikator (Pi-Wert). Dieser Kennwert ist für den Nachweis der Anforderung in Salzburg anzuwenden. Wir beleuchten hier ein paar Hintergründe zum Kennwert.
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Salzburger Bautechnikverordnung 2016 (BTV 2016)

Die Salzburger Bautechnikverordnung 2016 wurde am 27. Juni 2016 kundgemacht und trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Dadurch muss nun auch in Salzburg die OIB RL6 :2015 (Achtung: erst ab 1. September 2016) verwendet werden.

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