Mit dem LGBl. Nr. 33/2018 ist am 06.06.2018 für das Land Wien eine neue Sanierungsverordnung in Kraft getreten. Dies bringt auch einige Änderungen in ArchiPHYSIK mit sich.
Änderungen auf dem standardisierten Ergebnisblatt für den wohnfonds_wien:
Zum Einen wird das Niedrigenergiegebäude (NEG) durch das Niedrigstenergiegebäude (nstEG) ersetzt. Dementsprechend ändert sich auch die Formel dazu: 10 x (1+3/lc) – füher NEG: 17 x (1+2,5/lc).
Zum Anderen wird der HWBRK ersetzt durch den HWBRef,RK gemäß OIB-RL6 aus 2015 (dies hat unter Anderem zur Folge, dass Lüftungsanlagen nicht mehr berücksichtigt werden!)
Änderung der Förderstufen in der Sanierung:
Des Weiteren wurden die Förderstufen angepasst (von 5 auf 4 reduziert) – in ArchiPHYSIK in der HWB/KB Maske unter HWB WBF zu finden.
Achtung: wird eine Fördervariante mit Nachweis über den fGEE gewählt, so ist daneben nach wie vor ein „milderer“ HWB WBF von maximal 2,15 x HWB – Niedrigstenergiegebäude (früher 1,37 x NEG) einzuhalten!