Da seit Jahresbeginn 2015 neue Anforderungen bei thermisch energetischen Sanierungsmaßnahmen gelten, wurden in diesem Zuge einige Anpassungen im Programm notwendig.
Auf Basis der Merkblätter, welche Ende letzten Jahres veröffentlicht wurden, haben wir gemeinsam mit wohnfonds_wien Programmänderungen vorgenommen und Ausdrucke angepasst.
Nachweise
Zusätzlich zum bekannten Nachweisverfahren existiert nun ein zweites Nachweisverfahren. Aus den zwei Verfahren laut LGBl Nr. 25/2013kann vom Berechner/Bauherren frei gewählt werden:
nur HWB
HWB und fGEE
Es müssen HWB und fGEE eingehalten werden.
Der Grenzwert der HWB Vergleichsrechnung bleibt gegenüber 2014 unverschärft bei 1,37 × HWB.
Zusätzlich muss jedoch auch der fGEE eines „fiktiven Projekt-Zwischenstandes“ bei dem nur die Hülle saniert wurde, im Vergleich zu einem komplett durchgeführten Sanierungsfall (inklusive der haustechnischen Anlagen) eine Verbesserung von mind. 0,05 aufweisen, bzw. der fGEE für die erste Förderstufe bei ≦ 1,00 liegen, nachgewiesen werden.
Förderstufen
Basierend auf einer Unterschreitung des erforderlichen HWB bzw. des fGEE (gemäß Bautechnikverordnung für Wien für das Refe- renzklima) wurden für eine Förderung im LGBl Nr. 25/2013 eine Mindestanforderung und fünf zusätzliche Förderstufen festgelegt.
nur HWB
HWB | fGEE | |
---|---|---|
Mindestanforderung | ≦ 1,29 × HWB – Niedrigenergiegebäude | – |
Förderstufe 1 | ≦ 1,15 × HWB – Niedrigenergiegebäude | – |
Förderstufe 2 | ≦ 1,00 × HWB – Niedrigenergiegebäude | – |
Förderstufe 3 | ≦ 0,90 × HWB – Niedrigenergiegebäude | – |
Förderstufe 4 | ≦ 0,75 × HWB – Niedrigenergiegebäude | – |
Förderstufe 5 | ≦ 0,60 × HWB – Niedrigenergiegebäude | – |
HWB – Niedrigenergiegebäude: laut ON B 8110-1 :2007 der HWBBGF,nE-WG,Ref-Wert ≤ 17 × (1 + 2,5/lc).
HWB und fGEE
HWB | fGEE | |
---|---|---|
Mindestanforderung | ≦ 1,37 × HWB – Niedrigenergiegebäude | ≦ 1,05 |
Förderstufe 1 | ≦ 1,37 × HWB – Niedrigenergiegebäude | ≦ 1,00 |
Förderstufe 2 | ≦ 1,37 × HWB – Niedrigenergiegebäude | ≦ 0,95 |
Förderstufe 3 | ≦ 1,37 × HWB – Niedrigenergiegebäude | ≦ 0,90 |
Förderstufe 4 | ≦ 1,37 × HWB – Niedrigenergiegebäude | ≦ 0,85 |
Förderstufe 5 | ≦ 1,37 × HWB – Niedrigenergiegebäude | ≦ 0,80 |
HWB – Niedrigenergiegebäude: laut ON B 8110-1 :2007 der HWBBGF,nE-WG,Ref-Wert ≤ 17 × (1 + 2,5/lc).
Projekteinstellung
In ArchiPHYSIK sind die einzelnen Einstellungen an bekannter Stelle zu finden.
Im ersten Schritt (1) muss das Berechnungsverfahren festgelegt werden. Ist das Projekt in Wien situiert, steht der Nachweis im Zweck zur Wahl.
Da es sich um eine Sanierung handelt, bei der der Vergleich vor und nach der Sanierung eine wesentliche Rolle spielt, muss im zweiten Schritt (2) ein Vergleichsprojekt (Bestandsobjekt) zugeordnet werden.
Wahl der Förderstufe
Da der HWB in beiden Nachweisverfahren eine herausragende Rolle spielt, wird die Wahl des Nachweisverfahrens im Bereich der HWB Berechnung durchgeführt.
Wählen Sie die Förderstufe durch einen Klick auf die Optionen zum aktuell eingestellten erforderlichen HWB Wert (1). Treffen Sie im Dialog die Wahl für den Zielwert (2). Je nach gewählter Option erhalten Sie einen kurzen Hinweis, welche Regelung angewendet wird.