Auch aus Sicht einer Energieausweis Berechnerin bzw. Berechners ist der Jahreswechsel immer wieder spannend.
Einige Änderungen werden mit Jahreswechsel schlagend. Wir versuchen hier eine möglichst vollständige Übersicht für den Jahresbeginn 2018 zu geben.
Änderungen in den Bundesländern
- Wien
- Oberösterreich
- Kärnten
- Vorarlberg
Es sind uns derzeit keine Änderungen bekannt für:
- Niederösterreich
- Steiermark
- Burgenland
- Salzburg
- Tirol
Wien
- Verpflichtende Anwendung der WUKSEA Schnittstelle 4.x. Ab ArchiPHYSIK 15.0.035 wird WUKSEA v4 unterstützt.
Kärnten
- Mit Ende 2017 wird bei ZEUS Kärnten die Version v3 eingestellt. Die Schnittstelle ZEUS v4 übernimmt deren Aufgaben. Ab ArchiPHYSIK 15.0.035 wird ZEUS v4 auch für Kärnten unterstützt.
Oberösterreich
- Die bis 31.12.2017 geltende Übergangsfrist, bzüglich des Nachweises zur WBF von Mehrfamilienhäusern, endet.
Vorarlberg
- Die Richtlinie zur Neubauförderung und die Förderung der Sanierungen von Wohnbauten tritt mit 2018 in Kraft.
- Die Richtlinie zur Förderung von thermischen Solaranlagen, Holzheizungen, Anschluss an Nahwärmesysteme, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) in Wohnbauten tritt mit 2018 in Kraft.
Weitere Themen die sich 2018 abzeichnen…
Es gibt auch einige Themen die sich ankündigen, deren Eintreten bzw. der Zeitpunkt dessen aber noch nicht genau vorherzusagen ist:
- OIB RL 6: 2018 – und mit ihr auch aktualisierte Normen – werden veröffentlicht.