Bundesförderung thermische Sanierung 2023/24

Zum Jahresbeginn wurde eine Neufassung der Bundesförderung für thermische Sanierung, auch bekannt als Sanierungsscheck für die Jahre 2023/24 veröffentlicht.

Anforderungen wurden beibehalten

Die U-Wert Anforderungen in der Einzelbauteilsanierung haben sich nicht verändert und entsprechen den Anforderungen aus der vorhergehenden Bundesförderung thermischen Sanierung 2021/22.

Ebenso wurden die Anforderungen an den HWBRef,RK und fGEE nicht verändert und entsprechen ebenfalls den Vorgaben aus der vorigen Bundesförderung 2021/22.

Änderungen gab es hier lediglich in Bereichen, die Berechnungen in ArchiPHYSIK nicht direkt beeinflussen (zB. erhöhte Fördersummen, etc.)

Fassaden- und Dachbegrünungen hinzugekommen

Eine Neuerung in allen Sparten (Privat, Betrieb, Gemeinden) ist jedoch die Förderung von Fassaden- und Dachbegrünungen, die meist im Zuge einer Sanierung mit-angesucht werden können.

Einzige Ausnahme bilden hier Projekte von Gemeinden, die auch für bestehende (bereits Sanierte) Gebäude im Ortskern um eine Förderung von Fassaden- und Dachbegrünungen ansuchen können, wozu ebenfalls eine eigene Anforderung an HWBRef,RK und fGEE für die Bundesförderung nachzuweisen ist.

Anpassungen in ArchiPHYSIK

Ab der Version 20.0.17 ist in ArchiPHYSIK ein neuer Zweck „Bundesförderung therm. San. 2023/24“ für Ihre Projekte verfügbar, indem auch die oben genannten Anforderungen an bestehende Gebäude in der HWB/KB Maske einstellbar sind – siehe Bild:

Anforderungs-Optionen in ArchiPHYSIK

bzw. am optionalen Formular „Förderung – Berechnung und Anforderung“ ausgegeben werden können:

Wie üblich steht im Download-Bereich unserer Website die aktuelle ArchiPHYSIK Version zum Download bereit.


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