Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015 (Wohnbauförderungsverordnung 2015 – WFV 2015) der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 tritt mit 1. April 2015 in Kraft.
Förderungen
Wohnbauförderungen und allgemeine Förderungen
Ein- und mehrzonige Sanierungsprojekte – wohnfonds_wien 2015
Nachweis zur OÖ WBF 2015
Aufgrund einiger Neuauflagen im oberösterreichischen Wohnbauförderprogramm wurden Ergänzungen in ArchiPHYSIK durchgeführt.
Sanierungsscheck 2015
Auch 2015 gibt es mit dem Sanierungsscheck wieder eine befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive des Bundes.
wohnfonds_wien Sanierung 2015 Ergebnisdarstellung
Eine Anpassung der wohnfonds_wien Standard Formulare wurde im Zuge der Anpassung der energetischen Mindestanforderungen bei umfassenden thermisch-energetischen Sanierungen von Gebäuden in Wien notwendig.
wohnfonds_wien Sanierung 2015 Nachweis
Da seit Jahresbeginn 2015 neue Anforderungen bei thermisch energetischen Sanierungsmaßnahmen gelten, wurden in diesem Zuge einige Anpassungen im Programm notwendig.
Merkblätter wohnfonds_wien überarbeitet
Ab Jahresbeginn 2015 gelten bei wohnfonds_wien neue Anforderungen bei thermisch energetischen Sanierungsmaßnahmen. Für die Berechnung der Förderstufe kann auch der Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE verwendet werden.
Verordnungen, Gesetze, Richtlinien 2014 – eine Übersicht
Den Überblick zu behalten ist schwer. Hier Beitrag damit es leichter fällt: Eine Auflistung der Energieausweis revevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien der Bundesländer in Österreich (Stand Jahresbeginn 2014).
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Aktuelles zu den Ökoförderungen des Landes Steiermark
Das Land Steiermark unterstützt im Rahmen der Energiestrategie Steiermark 2025 die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am Gesamtenergieeinsatz der Steiermark.
Um Förderungsinteressenten bei Planung & Kalkulation baulicher Maßnahmen zu unterstützen, werden Förderansuchen bereits vor der Realisierung der Anlagen im Rahmen eines Vorabprüfungsverfahrens eingereicht.
Wiener Sanierungsverordnung 2013 novelliert
Die Wiener Sanierungsverordnung wurde mit 24. Juni 2013 geändert, und trat am Folgetag in Kraft.
Ab 2015 wird für umfassende thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden ein maximaler Heizwärmebedarf (HWB) und ein maximaler Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) von 1,05 gefordert.
Die schon 2010 definierte HWB Mindestanforderungen wird mit dieser neuen Verordnung fortgeschrieben. Eine Änderung der HWB Anforderung gibt es erst mit Beginn 2015.