Die Wiener Baupolizei hat ein Merkblatt zur Techniknovelle 2012 veröffentlicht, aus welchem die Konversionsfaktoren für das Wiener Fernwärmenetz entnommen werden können (siehe Punkt 2.5 | Seite 4).
Diese können sodann in ArchiPHYSIK im Bereich Anlagen – PEB/CO2 für “Fernwärme mit hocheffizienter KWK (mit Nachweis)” eingefügt werden.
Auf Grund der Bestimmungen der Techniknovelle 2012 in Verbindung mit jenen der Wiener Bautechnikverordnung (WBTV), die am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten sind, sind zur Erzielung einer einheitlichen Vorgangsweise unter anderem folgende Punkte zu beachten:
- 1.2. Abweichungen gemäß § 2 WBTV
- 2.1.1. Bauvorhaben gemäß § 62 Abs. 1 Z 2 und 3 BO
- 2.1.2. Bewilligungsfreie Bauvorhaben gemäß § 62a Abs. 8 BO
- 2.1.3. Neu-, Zu- und Umbauten sowie Änderungen und Instandsetzungen
- 2.1.4. Neu-, Zu- und Umbau von Kleingartenwohnhäusern
- 2.5 Konversionsfaktoren
- etc.