Ctr

Schallschutz Spektrum-Anpassungswert C und Ctr

Für Nachweis des erforderlichen Schallschutzes muss unter bestimmten Umständen ein Spektrum-Anpassungswert angewendet werden. Die Anforderungen sind in der OIB Richtlinie 5 – Schallschutz – sowie in der ON EN ISO 717-1 geregelt. Die einfache und nachvollziehbare Anwendung und Dokumentation war einer der Schwerpunkte in ArchiPHYSIK 14.
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Erstellt von Kurt Battisti in Gesetze, Richtlinien, Normen, Software