Normprüfmaß

Fenster Anforderung – Nachweis mit Normprüfmaß

Normprüfmaßfenster dienen den Nachweis der Einhaltung von bautechnischen Anforderungen. Ihre Abmessungen sind typenweise fixiert. Für jeden Fenster-Typ und Materialkombination (Rahmen, Glas und Glasrandverbund) muss der Anforderungsnachweis mit einem entsprechenden Normprüfmaßfenster geführt werden.

Für die Energieausweis-Berechnung werden zur Ermittlung von Glas- und Rahmenanteil, die einzelnen Fenster, mit ihren tatsächlichen Ausformungen (Form, Länge, Breite, Sprossen,…) benötigt. Für den Nachweis der Einhaltung der U-Wert-Anforderung reicht aber der Nachweis mit den Abmessungen für Normprüfmaßfenster. Sollte ein Fenster mit anderen Abmessungen, als dem Normprüfmaßfenster, die U-Wert Anforderung nicht erfüllen, ist dies OK, da der Nachweis mit dem Normprüfmaßfenster maßgeblich ist.

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Erstellt von Kurt Battisti in Gesetze, Richtlinien, Normen, Software