Zum Nachweis des Trittschallschutzes nach OIB RL 5:2019 darf der Standard-Trittschallpegel L‘nT,w den entsprechenden Anforderungswert nicht überschreiten. Soll dieser Nachweis nach der ON B 8115-4:2003 geführt werden, ist ein zusätzlicher Sicherheitszuschlag von 3dB zu berücksichtigen.
Die Einstellungen zu diesen Nachweisverfahren können im Bauteilreiter „Schall“ getätigt werden.
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