Für Nachweis des erforderlichen Schallschutzes muss unter bestimmten Umständen ein Spektrum-Anpassungswert angewendet werden. Die Anforderungen sind in der OIB Richtlinie 5 – Schallschutz – sowie in der ON EN ISO 717-1 geregelt. Die einfache und nachvollziehbare Anwendung und Dokumentation war einer der Schwerpunkte in ArchiPHYSIK 14.
Mehr lesen →
02
Feb
2017