Mit Mai 2017 ging die Energieausweis-Datenbank ZEUS Burgenland in Betrieb. Damit gesellte sich ein weiteres Bundesland in die Gruppe der ZEUS Energieausweis-Länderdatenbank Anwender. Mit der Inbetriebnahme müssen alle, für das Bundesland Burgenland ausgestellten Energieausweise dort erfasst werden.
lassen sich über die ZEUS Burgenland Plattform anfordern.
Richtlinie für die Bauordnung
Im Burgenland ist aktuell die OIB Richtlinie 6, in der Fassung 2015, in Kraft. Hinweis: Die Anforderung wurde mit Beginn 2017 verschärft. Details dazu sind in der OIB Richtlinie zu finden.
Richtlinie für die Wohnbauförderung
Abweichend von der, gemäß Burgenländischer Bauordnung zu verwendenden OIB Richtlinie, definiert die Burgenländische Wohnbauförderung (Bgld. WBF) die OIB Richtlinie 6, in der Fassung 2011, als anzuwendende Richtlinie.
Nachweise Bauordnung vs. Wohnbauförderung
Die notwendige Anwendung zweier Fassungen der OIB Richtlinien führt dazu, dass im Burgenland derzeit für die BO und WBF zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren, mit verschiedenen Kennzahlen (HWB_WBF vs. HWB_RK) und damit verbundenen leicht unterschiedlichen Ergebniswerten, umzugehen ist.