Das Bilanzgrenzen-Konzept ist seit 2010 im OI3 Leitfaden zu finden. Viele stolpern aber erst im Rahmen einer Klimaaktiv– oder Wohnbauförderungs- Einreichung über diese Begrifflichkeiten. Welche Bilanzgrenzen sind für Sie relevant und was bedeuten diese?
Dank dem Bilanzgrenzen-Konzept lt. OI3 Berechnungsleitfaden v5 aus 2022, ist es möglich zwischen verschiedenen Betrachtungstiefen zu differenzieren. In Österreich ist dabei die gängigste Bezugsgrenze BG0 (Thermische Gebäudehülle) und BG3 (Gebäude-Gesamtbetrachtung).
BG0 behandelt die selben Angaben wie der Energieausweis. Ab BG1 muss die Konstruktion vervollständigt werden, sprich inklusive aller Feuchtigkeitsabdichtungen und auch Dacheindeckungen.
BG2 und BG4 finden aktuell (2023) im Kontext Energieausweis und Wohnbauförderungen keine Anwendung.
BG3 ist vor allem für eine Klimaaktiv Einreichung relevant, denn mit der Bilanzgrenze 3 bekommt man bei dieser Einreichung mehr Punkte.
BG 5 und BG 6 verlangen zusätzlich noch Angaben zur Haustechnik. Diese beiden Bilanzgrenzen werden weder von Wohnbauförderungsstellen, noch Gebäudezertifierungen gefordert und sind daher aktuell auch in ArchiPHYSIK nicht abgebildet.
* alle Flächen außenmaßbezogen | ** BG2 und BG4 werden derzeit in der Praxis nicht verwendet