Umsetzung OIB Richtlinie 6 :2015 mit Jahresbeginn 2016

Mit Jahresbeginn 2016 ist nun in drei Bundesländern die OIB Richtlinie 6 (Fassung 2015) für verbindlich erklärt. Als drittes Bundesland kam mit Jahresbeginn die Steiermark hinzu.

Die novellierte OIB Richtlinie 6 :2015 – Energieeinsparung und Wärmeschutz – ist mit 1. Jänner 2016 in den drei österreichischen Bundesländern Wien, Steiermark und dem Burgenland in Kraft.

Energieausweise müssen somit nach dem neuen Regelwerk (OIB RL mit den dort referenzierten Ö-NORM Fassungen) ausgestellt werden.

Umsetzung der OIB Richtlinie 6 :2015 in Österreich zum Jahresbeginn 2016

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