Gesetzliche Änderungen im Baurecht mit Jahreswechsel 2013

Mit dem Jahreswechsel sind auch einige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten, die es zu beachten gilt.

Dies betrifft u.a. die Bundesländer Wien, Vorarlberg, Tirol oder die Steiermark. Wir haben nachstehend für Sie eine kurze Übersicht erstellt.

OIB Richtlinie 6

Mit 01. Jänner haben bereits vier österreichische Bundesländer – Steiermark, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg – die OIB Richtlinie 6 aus dem Jahr 2011 (aka “neue OIB Richtlinie”) in Kraft gesetzt.

Wien

Durch das Inkrafttreten der Novelle zur Wiener Bautechnikverordnung – WBTV (LGBl 73/2012) mit 1. Jänner 2013 werden mit diesem Tag auch die OIB-Richtlinien 2011 verbindlich.

Vorarlberg

Das Land Vorarlberg hat mit dem Landesgesetzblatt vom 13. Dezember 2012 eine neue Bautechnikverordnung und eine neue Baueingabeverordnung herausgegeben. Beide sind mit 01. Jänner in Kraft getreten.

Tirol

Am 11. Dezember 2012 wurde die neue Wohnhaussanierungsrichtlinie von der Tiroler Landesregierung gemäß § 35 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991, LGBl. Nr. 55/1991, i.d.F. LGBl. Nr. 55/2012, beschlossen. Diese tritt mit 01. Jänner 2013 in Kraft.