Verordnung

Salzburger Wohnbauförderung 2015

Salzburger Wohnbauförderung 2015

Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015 (Wohnbauförderungsverordnung 2015 – WFV 2015) der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 tritt mit 1. April 2015 in Kraft.

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NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014)

NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014)

Mit 1. Februar 2015 tritt eine neue Fassung der Niederösterreichsichen Bautechnikverordnung (kurz: NÖ BTV 2014) in Kraft. Sie folgt der NÖ Bautechnikverordnung 1997 nach.

Unsere Aufstellung des Inhalts der neuen BTV erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient aber der schnellen Übersicht der Regelungen bezüglich des Wärmeschutzes und des Energieausweises.

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Bautechnikverordnung-Energie (BTV-E) 2014 für Salzburg

Im August 2014 wurden in Salzburg die energetischen Anforderungen an Bauten sowie Inhalt und Form der Energieausweise in Salzburg neu geregelt. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie hier zusammengefasst.

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Verordnungen, Gesetze, Richtlinien 2014 – eine Übersicht

Den Überblick zu behalten ist schwer. Hier Beitrag damit es leichter fällt: Eine Auflistung der Energieausweis revevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien der Bundesländer in Österreich (Stand Jahresbeginn 2014).
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Wiener Sanierungsverordnung 2013 novelliert

Die Wiener Sanierungsverordnung wurde mit 24. Juni 2013 geändert, und trat am Folgetag in Kraft.
Ab 2015 wird für umfassende thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden ein maximaler Heizwärmebedarf (HWB) und ein maximaler Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) von 1,05 gefordert.
Die schon 2010 definierte HWB Mindestanforderungen wird mit dieser neuen Verordnung fortgeschrieben. Eine Änderung der HWB Anforderung gibt es erst mit Beginn 2015.

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Durchführungsverordnung Stmk. WBF Novelle 2013

Mit 01. Juni 2013 ist durch das LGBl. Nr.53/2013 vom 25. April 2013 die Novelle der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 in Kraft getreten.
Anlass und Zweck der Neuregelung waren Anpassungen im Geschoßbaubereich, die Neuaufstellung der Eigenheimförderung, eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit im Rahmen der umfassenden Sanierung sowie Optimierungen im Sanierungsbereich.
Vertiefende Informationen gibt es auch auf den Webseiten des Landes Steiermark.

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