Novellierung der Wiener Sanierungsverordnung 2008

Mit 24. Juni 2013 wurde die Novellierung der Sanierungsverordnung 2008 im Landesgesetzblatt 25/2013 veröffentlicht.

Bei Förderungsanträgen auf Sanierung von Wohnungen können wieder Förderungen in Form von Einmalzuschüssen beantragt werden.

Gefördert werden unter anderem:

  • Heizungsumstellungen auf Fernwärme
  • bei Wohnungen, die außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes liegen, auf andere, innovative klimarelevante Systeme wie Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen und Gasbrennwerttechnologie
  • der Einbau einbruchshemmender Wohnungseingangstüren
  • bauliche Maßnahmen zugunsten Menschen mit Behinderung
  • der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen eine Gasdurchlauferhitzer mit Abgasführung

Bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern kann die thermisch-energetische Sanierung durch Einmalzuschüsse gefördert werden.