Der neue Standard: Das Nullemissionsgebäude (NEG) nach OIB Richtlinie 6 2025 im Überblick

PV Pflicht

Mit der neuen OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe 2025) wird der bisherige Standard des „Niedrigstenergiegebäudes“ (nstEG) durch das Nullemissionsgebäude (NEG) als zukunftsweisender zweiter Standard ergänzt. Diese Neuerung bringt wichtige Änderungen für die Erstellung von Energieausweisen im Planungsalltag mit sich.

Doch was genau zeichnet diesen neuen Standard aus, worauf müssen Berechnerinnen und Berechner in Zukunft achten und wie wird das Ganze berechnet? Ein kompakter Überblick über den neuen Fahrplan der OIB und die Umsetzung in ArchiPHYSIK.

„Nullemissionsgebäude“ (NEG)

Grundsätzlich ist ein Nullemissionsgebäude ein Objekt mit einer sehr hohen Energieeffizienz, das einen äußerst geringen Energiebedarf aufweist. Die wichtigste Neuerung dabei ist: Ein NEG darf am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen.

Hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung gelten folgende OIB-Anforderungen:

  • Zwei Baustandards nebeneinander: Die OIB-Richtlinie 6:2025 definiert sowohl das Niedrigstenergiegebäude (nstEG) als auch das Nullemissionsgebäude (NEG).
  • Ab 2028: Alle neuen Gebäude im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen müssen als NEG errichtet werden.
  • Ab 2030: Diese strenge Anforderung gilt für die Errichtung aller neuen Gebäude (auch private Wohnbauten).
  • Bis 2050: Bis dahin soll der gesamte österreichische Gebäudebestand dekarbonisiert sein und das Niveau eines Nullemissionsgebäudes erreichen.

[BILD: Lokalisierungs-Auswahl im ArchiPHYSIK]

NEG vs. nstEG: Die wichtigsten Unterschiede

Während das Niedrigstenergiegebäude (nstEG) hohe Anforderungen an die Energieeffizienz stellt, geht das Nullemissionsgebäude (NEG) einen Schritt weiter:

Striktes Fossil-Verbot vor Ort: Beim nstEG durften Planer unter bestimmten Bedingungen noch fossile Gasheizungen einplanen. Dagegen ist dies beim NEG am Standort komplett ausgeschlossen.

Einführung des Renovierungspasses: Er dient als strukturierter, schrittweiser Fahrplan, um ein bestehendes Gebäude in mehreren Sanierungsschritten auf ein echtes NEG-Niveau zu heben.

Verpflichtende Solarenergienutzung: Für Neubauten und bei größeren Sanierungen greift nun eine schrittweise Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen.

Was muss beim NEG unbedingt eingehalten werden?

Damit ein Gebäude den anspruchsvollen NEG-Status erreicht, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

Einhaltung der Anforderungen an die Energiekennzahlen

Die berechneten Kennzahlen für das Nullemissionsgebäude müssen die im OIB-Dokument festgelegten Höchstwerte für Heizwärmebedarf (HWBRef,RK), Endenergiebedarf (EEBRK) und Primärenergiebedarf (PEBRK) einhalten oder unterschreiten.

Vollständige Deckung des Endenergiebedarfs (EEB) durch erneuerbare Energien

Der gesamte jährliche Endenergiebedarf des Gebäudes muss vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dazu sind folgende Quellen zulässig:

  • Am Standort erzeugt: zB. über eine eigene PV-Anlage (idealerweise mit Stromspeicher), Solarthermie oder eine hocheffiziente Wärmepumpe.
  • Aus einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) bezogen.
  • Fernwärme/-kälte: Bereitstellung über ein hocheffizientes Fernwärme- oder Fernkältesystem.
  • Energie aus kohlenstofffreien Quellen
  • Netzstrom & Biomasse: Elektrische Energie darf auch aus dem Netz bezogen werden. Ebenso sind feste biogene Brennstoffe in Österreich zu 100% national bilanziell regional.

Reaktion auf externe Signale

Ein Nullemissionsgebäude muss in der Lage sein, auf externe Signale zu reagieren und seinen Energieverbrauch bzw. seine Energieerzeugung oder -speicherung anzupassen. Dies erhöht die Netzsicherheit und optimiert die Wirtschaftlichkeit.

Raumluftqualitätsanzeige bei Nichtwohngebäuden

Bei Nichtwohngebäuden ist die Anzeige der Raumluftqualität vorgeschrieben. Dies fördert den bedarfsgerechten Einsatz gebäudetechnischer Systeme, erhöht den Nutzerkomfort und verbessert die Hygiene.

Fazit: NEG-Nachweis in ArchiPHYSIK 26 führen

In der aktuellen Version ArchiPHYSIK 26 sind die neuen Berechnungsalgorithmen der OIB RL 6:2025, die geänderten PV- und Stromspeicher-Anrechnungen, sowie alle Prüfroutinen für die Kennzahlen bereits integriert. Damit lässt sich der neue Gebäudestandard des Nullemissionsgebäudes (NEG) heute schon nachweisen.

Tipp: Falls Sie tiefer in dieses Thema einsteigen möchten, können Sie die Aufzeichnung des Devinars: Nullemission vs. Niedrigstenergie jederzeit nachschauen. Hier werden die neuen Gebäudestandards und die Umsetzung im Programm kompakt erklärt.


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