Spätestens beim Online-Upload von Energieausweisen gemäss OIB RL 6:2025 wird man auf eine fehlende Inaugenscheinnahme hingewiesen, wenn diese nicht durchgeführt wurde. Aber was ist das überhaupt, wo kommt das her und wie kann in ArchiPHYSIK festgelegt werden, dass diese durchgeführt wurde?
Inaugenscheinnahme in der EPBD bzw. OIB
Mit der EPBD 2024 wurde die Inaugenscheinnahme für Bestandsprojekte und Sanierungsprojekte als verpflichtendes Element eingeführt.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz gemäß Artikel 20 Absatz 1 und von unabhängigen Sachverständigen auf der Grundlage einer Inaugenscheinnahme am Standort, die — falls anwendbar — mit virtuellen Mitteln durchgeführt werden kann, ausgestellt werden.
Wie der Begriff schon vermuten lässt, geht es darum, das Bauwerk zumindest einmal besichtigt zu haben.
Es sollte also kein Bestands-Energieausweis ausgestellt werden, ohne jemals vor Ort gewesen zu sein – einfach um sich zu überzeugen, ob denn die – womöglich schon recht alten – Plandaten überhaupt mit der Realität übereinstimmen.
Geschweige denn im Sanierungsfall, wo eine genauere Besichtigung für einen ernsthaften Berechner unumgänglich ist.
Inaugenscheinnahme in der ArchiPHYSIK
In ArchiPHYSIK selbst ist diese Option im Projekt unter dem Reiter „Objektdaten“ zu finden.
Hier kann dies nun über die Checkbox „Inaugenscheinnahme durchgeführt“ bestätigt werden.

Da diese Information mittlerweile auch in den Online-Uploads an die jeweiligen Stellen (zB. WUKSEA übertragen wird sollte man darauf nicht vergessen.
