Wiener Sanierungsverordnung 2013 novelliert

Die Wiener Sanierungsverordnung wurde mit 24. Juni 2013 geändert, und trat am Folgetag in Kraft.
Ab 2015 wird für umfassende thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden ein maximaler Heizwärmebedarf (HWB) und ein maximaler Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) von 1,05 gefordert.
Die schon 2010 definierte HWB Mindestanforderungen wird mit dieser neuen Verordnung fortgeschrieben. Eine Änderung der HWB Anforderung gibt es erst mit Beginn 2015.