Niederösterreich, Übergangslösung NEG 2021

In Niederösterreich gibt es eine Übergangslösung für den Zeitraum ab 1. Jänner 2021 bis zum Inkrafttreten der 8. Novelle der NÖ Bauordnung (Umsetzung der OIB RL:2019). Diese Übergangslösung ist im Bautechnik JOUR FIXE FAQs, Version 3.18 vom 23.11.2020, Seite 25 festgehalten.

Für Neubau-Einreichungen ist damit ab 2021-01-01 die OIB RL6 2019 zu verwenden. Ein Energieausweis nach OIB RL6 2019 wird auch bei der Wohnbauförderung akzeptiert.

Für die große Renovierung und Bestand ist weiterhin nach OIB 2015 zu rechnen.

Quelle: Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Baudirektion per e-Mail vom 2020-12-15