Für Nachweis des erforderlichen Schallschutzes muss unter bestimmten Umständen ein Spektrum-Anpassungswert angewendet werden. Die Anforderungen sind in der OIB Richtlinie 5 – Schallschutz – sowie in der ON EN ISO 717-1 geregelt. Die einfache und nachvollziehbare Anwendung und Dokumentation war einer der Schwerpunkte in ArchiPHYSIK 14.
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Anforderung
Umsetzung OIB Richtlinie 6 :2015 mit Jahresbeginn 2017
Ab Anfang 2017 werden acht von neun Bundesländern in Österreich die OIB Richtlinie 6 (Fassung 2015) für verbindlich erklärt haben. Wir haben die Umsetzung OIB Richtlinie 6 :2015 mit Jahresbeginn 2016 in einer Karte festgehalten.
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Energieausweis Anforderung 2017 Gebäude Neubau Sanierung
Auch im Jahr 2017 werden sicher wieder Gebäude errichtet oder in größerem Umfang saniert. Dann aber müssen diese in Österreich der Energieausweis Anforderung 2017 entsprechen. Eine Verschärfung der Anforderungen findet statt.
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WBF Nö 2016 – Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien
Durch den Beschluss der Niederösterreichischen Landesregierung am 2016-06-21 wurde eine Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien beschlossen. Diese Änderungen treten schon mit Juli 2016 in Kraft.
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Primärenergieindikator (Pi-Wert) für Salzburg
Die Salzburger Bautechnikverordnung (S.BTV) 2016 in Salzburg brachte auch einen neuen Anforderungswert: Primärenergieindikator (Pi-Wert). Dieser Kennwert ist für den Nachweis der Anforderung in Salzburg anzuwenden. Wir beleuchten hier ein paar Hintergründe zum Kennwert.
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Salzburger Bautechnikverordnung 2016 (BTV 2016)
Die Salzburger Bautechnikverordnung 2016 wurde am 27. Juni 2016 kundgemacht und trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Dadurch muss nun auch in Salzburg die OIB RL6 :2015 (Achtung: erst ab 1. September 2016) verwendet werden.
Umsetzung OIB Richtlinie 6 :2015 Ende Sommer 2016
Mit Ende des Sommers 2016 haben nun schon sieben der neun Bundesländern die OIB Richtlinie 6 (Fassung 2015) für verbindlich erklärt. Im September 2016 kamen Salzburg und Kärnten dazu.
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Anforderung – Höhenkorrektur Nicht-Wohngebäude – OIB RL 6 :2015
„Mein selbst errechneter Anforderungswert weicht vom Wert in ArchiPHYSIK ab?“. Einen kleinen, aber maßgeblichen Nebensatz zerren wir in diesem Beitrag vor den Vorhang: Die Höhenkorrektur für Anforderungen bei Nicht-Wohngebäude.
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Vorarlberger Wohnbauförderung 2016
In der Vorarlberger Wohnbauförderung 2016 wurde das Förderungssystem (Basisförderung mit Bonussystem) beibehalten. Die verdichtete Bauweise wird nun stärker gefördert. Mit der Förderrichtlinie wurden zusätzliche Grenzwerte eingeführt. Die neue Richtline gilt für Förderungsanträge ab 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017.
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HWB Anforderung auf Zeitreise – jetzt und damals
Der Heizwärmebedarf (HWB) begleitet die Planer in Österreich schon eine ganze Weile. Ein Heizwärmebedarf beinhaltet mehrere Faktoren. Welche Faktoren, unter welchen Umständen in die Berechnung einfließen, ist einem stetigen Wandel unterzogen. Wir schicken die HWB Anforderung auf Zeitreise.