Umsetzung OIB Richtlinie 6 :2015 Ende Sommer 2016

Mit Ende des Sommers 2016 haben nun schon sieben der neun Bundesländern die OIB Richtlinie 6 (Fassung 2015) für verbindlich erklärt. Im September 2016 kamen Salzburg und Kärnten dazu.

Die novellierte OIB Richtlinie 6 :2015 – Energieeinsparung und Wärmeschutz – ist mit 14. September 2016 nun in den sieben österreichischen Bundesländern Wien, Steiermark, Tirol, Niederösterreich, Burgenland, Salzburg und Känten in Kraft.

Energieausweise müssen damit nach dem OIB Richtlinien Regelwerk, mit den dort referenzierten Ö-NORM Fassungen, ausgestellt werden.

Auf spezielle Ausnahmeregelungen ist in Salzburg zu achten. Hier spielt nach wie vor der LEK-Wert eine zentrale Rolle. Hinzugekommen ist ein neuer Anforderungswert PI.

Umsetzung der OIB Richtlinie 6 :2015 in Österreich zum Jahresbeginn 2016

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