BTV

Salzburg. Eigenerzeugung vom Strom nachweisen

Gemäß der Salzburger Bautechnikverordnung (S.BTV) werden für sonstige energieverbrauchende Gebäude keine Anforderungen an den Primärenergieindikator (Pi) gestellt und es werden auch keine Energie-Bilanzen benötigt.

Gebäude dieser Kategorie haben aber, wenn sie grösser als 1.000 m² (BGF) sind, eine Anforderung an die Eigenerzeugung von Strom, welche über Photovoltaik-Anlagen erreicht werden kann.

Salzburg. Eigenerzeugung vom Strom nachweisen. Photo by Angie Warren on Unsplash

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Primärenergieindikator (Pi-Wert) für Salzburg

Die Salzburger Bautechnikverordnung (S.BTV) 2016 in Salzburg brachte auch einen neuen Anforderungswert: Primärenergieindikator (Pi-Wert). Dieser Kennwert ist für den Nachweis der Anforderung in Salzburg anzuwenden. Wir beleuchten hier ein paar Hintergründe zum Kennwert.
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Salzburger Wohnbauförderung 2015

Salzburger Wohnbauförderung 2015

Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015 (Wohnbauförderungsverordnung 2015 – WFV 2015) der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 tritt mit 1. April 2015 in Kraft.

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NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014)

NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014)

Mit 1. Februar 2015 tritt eine neue Fassung der Niederösterreichsichen Bautechnikverordnung (kurz: NÖ BTV 2014) in Kraft. Sie folgt der NÖ Bautechnikverordnung 1997 nach.

Unsere Aufstellung des Inhalts der neuen BTV erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient aber der schnellen Übersicht der Regelungen bezüglich des Wärmeschutzes und des Energieausweises.

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Kärntner Bautechnikverordnung Novelle 2012

Mit der neuen Kärntner Bautechnikverordnung, herausgegeben am 08. Oktober 2012, wurde in Kärnten die OIB-Richtlinie 6:2011 in Kraft gesetzt. Energieausweise für Baueinreichung, Wohnbauförderung, Verkauf, Vermietung, Verpachtung usw. müssen nun auf Grundlage der neuen OIB-Richtlinie ausgestellt werden.

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