Normprüfmaßfenster dienen den Nachweis der Einhaltung von bautechnischen Anforderungen. Ihre Abmessungen sind typenweise fixiert. Für jeden Fenster-Typ und Materialkombination (Rahmen, Glas und Glasrandverbund) muss der Anforderungsnachweis mit einem entsprechenden Normprüfmaßfenster geführt werden.
Für die Energieausweis-Berechnung werden zur Ermittlung von Glas- und Rahmenanteil, die einzelnen Fenster, mit ihren tatsächlichen Ausformungen (Form, Länge, Breite, Sprossen,…) benötigt. Für den Nachweis der Einhaltung der U-Wert-Anforderung reicht aber der Nachweis mit den Abmessungen für Normprüfmaßfenster. Sollte ein Fenster mit anderen Abmessungen, als dem Normprüfmaßfenster, die U-Wert Anforderung nicht erfüllen, ist dies OK, da der Nachweis mit dem Normprüfmaßfenster maßgeblich ist.
EAWZ
Übersicht Änderungen Bundesländer – Energieausweis 2017
Das Jahr 2017 brachte nicht nur eine Änderung der erforderlichen Werte bei der Energieausweis Anforderung in den verschiedenen Bundesländern. Zahlreiche Bundesländer haben auch andere Änderungen in Zusammenhang mit der Energieausweis Berechnung vorgenommen. Zum Jahresauftakt geben wir hier einen kurzen, stichwortartigen Überblick.
Mehr lesen →
Schnittstellen – intern und extern – notwendige und hilfreiche
Für eine Energieausweisberechnung sind viele Schnittstellen zum einen notwendig zum anderen hilfreich. In einer Übersicht stellen wir die Wichtigsten und Hilfreichsten dar.
Mehr lesen →WUKSEA – New Kid on the Block
WUKSEA, ein Akromym für Wiener unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise, tritt mit der Energieausweisdatenbank-Verordnung (EADBV) vom 22.6.2015 in das Leben aller Energieausweis-Berechner. In Wien werden zukünftig alle berechneten Energieausweise bei WUKSEA gesammelt.
Mehr lesen →