EAWZ

Fenster Anforderung – Nachweis mit Normprüfmaß

Normprüfmaßfenster dienen den Nachweis der Einhaltung von bautechnischen Anforderungen. Ihre Abmessungen sind typenweise fixiert. Für jeden Fenster-Typ und Materialkombination (Rahmen, Glas und Glasrandverbund) muss der Anforderungsnachweis mit einem entsprechenden Normprüfmaßfenster geführt werden.

Für die Energieausweis-Berechnung werden zur Ermittlung von Glas- und Rahmenanteil, die einzelnen Fenster, mit ihren tatsächlichen Ausformungen (Form, Länge, Breite, Sprossen,…) benötigt. Für den Nachweis der Einhaltung der U-Wert-Anforderung reicht aber der Nachweis mit den Abmessungen für Normprüfmaßfenster. Sollte ein Fenster mit anderen Abmessungen, als dem Normprüfmaßfenster, die U-Wert Anforderung nicht erfüllen, ist dies OK, da der Nachweis mit dem Normprüfmaßfenster maßgeblich ist.

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Erstellt von Kurt Battisti in Gesetze, Richtlinien, Normen, Software

Übersicht Änderungen Bundesländer – Energieausweis 2017

Das Jahr 2017 brachte nicht nur eine Änderung der erforderlichen Werte bei der Energieausweis Anforderung in den verschiedenen Bundesländern. Zahlreiche Bundesländer haben auch andere Änderungen in Zusammenhang mit der Energieausweis Berechnung vorgenommen. Zum Jahresauftakt geben wir hier einen kurzen, stichwortartigen Überblick.
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Erstellt von Kurt Battisti in Gesetze, Richtlinien, Normen