Das Berechnungsverfahren für den Energieausweis — festgelegt durch die OIB Richtlinie 6 und inkraft gesetzt durch Verordnungen des Landes Oberösterreich — und die in der Oberösterreichischen Wohnbauförderung geforderten Nachweisverfahren, sind zum Teil zeitlich verschoben.
Wir wagen hier die Darstellung einer Übersicht der verschiedenen Regelungen und ihr Zusammenspiel.
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