Oö Bautechnikverordnungs-Novelle 2017
Mit 1. Juli 2017 tritt in Oberösterreich die Oö Bautechnikverordnungs-Novelle 2017 in Kraft. Als wesentliche Änderung für die Energieausweis Berechnung ist die Verwendung der OIB Richtlinie 6 :2015 zu nennen.
Mit 1. Juli 2017 tritt in Oberösterreich die Oö Bautechnikverordnungs-Novelle 2017 in Kraft. Als wesentliche Änderung für die Energieausweis Berechnung ist die Verwendung der OIB Richtlinie 6 :2015 zu nennen.
Das Bundesland Wien hat am 21. April 2017 seine Energieausweis Schnittstelle WUKSEA aktualisiert. Es wurden seitens Wien wesentliche Änderungen vorgenommen. Dies führte dazu, dass auch die hochladenden Energieausweis-Programme angepasst werden …
Ab Anfang 2017 werden acht von neun Bundesländern in Österreich die OIB Richtlinie 6 (Fassung 2015) für verbindlich erklärt haben. Wir haben die Umsetzung OIB Richtlinie 6 :2015 mit Jahresbeginn …
Mit Ende des Sommers 2016 haben nun schon sieben der neun Bundesländern die OIB Richtlinie 6 (Fassung 2015) für verbindlich erklärt. Im September 2016 kamen Salzburg und Kärnten dazu.
Da es in den letzten Monaten zu unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Ermittlung von HWBRef,SK gemäß OIB RL :2015 gekommen ist, wurde im Juni 2016 innerhalb der Normungsgruppe die Veröffentlichung erweiterter …
Im Mai 2016 finden in Innsbruck eine kostelose Kurzinformation und eine Updateschulung zum Thema „ArchiPHYSIK 13 und die neue OIB Richtlinie in Tirol“ statt. Tirol hat die OIB Richtlinie 6 …
„Mein selbst errechneter Anforderungswert weicht vom Wert in ArchiPHYSIK ab?“. Einen kleinen, aber maßgeblichen Nebensatz zerren wir in diesem Beitrag vor den Vorhang: Die Höhenkorrektur für Anforderungen bei Nicht-Wohngebäude.
In einer neuen Verordnung des Landes Niederösterreich wurde die neue OIB Richtlinie 6 ab 14. April 2016 in Kraft gesetzt.
Eine grafische Übersicht wie sich die verschiedenen Dokument aufeinader und zur Landesgesetzgebung (Baurecht) beziehen. Wichtig um die Frage zu klären: „Wo kann ich nachschauen?“.
Die OIB-Richtlinien :2015 sind in Tirol ab 01. Mai 2016 verbindlich. Die Verbindlicherklärung erfolgt in den Technischen Bauvorschriften 2016, welche mit 1. Mai 2016 in Kraft treten werden.
