Gemäß der Salzburger Bautechnikverordnung (S.BTV) werden für sonstige energieverbrauchende Gebäude keine Anforderungen an den Primärenergieindikator (Pi) gestellt und es werden auch keine Energie-Bilanzen benötigt.
Gebäude dieser Kategorie haben aber, wenn sie grösser als 1.000 m² (BGF) sind, eine Anforderung an die Eigenerzeugung von Strom, welche über Photovoltaik-Anlagen erreicht werden kann.
