Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 wird der Nachweis der energetischen Anforderungen erweitert. Nun stehen zwei Wege zur Auswahl: Endenergiebedarf (EEB) oder Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE).
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Sanierung
Qualitätssicherung Energieausweise in der Steiermark
Mit der am 1. Juni 2014 in Kraft getreten Steiermärkischen Baugesetznovelle 2014 ist die Steiermärkische Landesregierung verpflichtet, Energieausweise zu überprüfen.
Daher wird ein System zur Qualitätssicherung eingeführt. Die Auswahl der zu prüfenden Energieausweise erfolgt durch ein Stichprobensystem beim Upload in ZEUS Steiermark.
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Salzburger Wohnbauförderung 2015
Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015 (Wohnbauförderungsverordnung 2015 – WFV 2015) der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 tritt mit 1. April 2015 in Kraft.
Ein- und mehrzonige Sanierungsprojekte – wohnfonds_wien 2015
NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)
Mit 1. Februar 2015 trat eine neue Fassung der Niederösterreichischen Bauordnung (kurz: NÖ BO 2014) in Kraft. Sie folgt der NÖ Bauordnung 1996 nach.
Unsere Aufstellung des Inhalts der neuen BO erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient aber der schnellen Übersicht der Regelungen bezüglich des Wärmeschutzes und des Energieausweises.
Merkblätter wohnfonds_wien überarbeitet
Ab Jahresbeginn 2015 gelten bei wohnfonds_wien neue Anforderungen bei thermisch energetischen Sanierungsmaßnahmen. Für die Berechnung der Förderstufe kann auch der Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE verwendet werden.
Messe Wieselburg: Bauen & Energie
Bei der Fachmesse von 27. bis 29. September 2013 in Wieselburg stehen Neubau, Sanierung, Renovierung, Bauökologie, Einrichtung, Garten, Heizung & Energienutzung, Sanitär und Wellness, Solar & Photovoltaik und Schwerpunkte wie Alternativenergie und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt.
Novellierung der Wiener Sanierungsverordnung 2008
Mit 24. Juni 2013 wurde die Novellierung der Sanierungsverordnung 2008 im Landesgesetzblatt 25/2013 veröffentlicht.
Bei Förderungsanträgen auf Sanierung von Wohnungen können wieder Förderungen in Form von Einmalzuschüssen beantragt werden.
Wiener Sanierungsverordnung 2013 novelliert
Die Wiener Sanierungsverordnung wurde mit 24. Juni 2013 geändert, und trat am Folgetag in Kraft.
Ab 2015 wird für umfassende thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden ein maximaler Heizwärmebedarf (HWB) und ein maximaler Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) von 1,05 gefordert.
Die schon 2010 definierte HWB Mindestanforderungen wird mit dieser neuen Verordnung fortgeschrieben. Eine Änderung der HWB Anforderung gibt es erst mit Beginn 2015.
Energieeffizienz: Niederlande setzen auf nachhaltige Energiesysteme
In den Niederlanden sollen bis 2020 jährlich hunderttausende Wohnungen energieeffizient saniert werden. Expertenwissen ist gefragt – auch aus dem Ausland.
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