Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Juni 2021 die 4. Änderung der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 beschlossen. Die Änderungen daraus traten mit 1. Juli 2021 in Kraft.
Unter Anderem betrifft dies die Formulare für grossvolumigen Wohnungsbau. Die neuen Formulare werden bei entsprechendem Ausstellungsdatum des Energieausweises von ArchiPHYSIK angewendet.
Erweiterte Angaben zur verwendeten Anlagentechnik – jenseits der Angaben für die Berechnung der Energiekennzahlen – können im Programmbereich Anlagentechnik angegeben werden. Spezielle Zertifikate oder Datenblätter zur haustechnischen Anlage lassen sich der Berechnungsdokumention per Produkt PDFs hinzufügen.
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