Steiermärkisches Baugesetz Novelle 2011

Ab 1. Mai 2011 tritt das neue Steiermärkische Baugesetz in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen, die den Bereich Energie betreffen sind:

  • Inkrafttreten der OIB Richtlinien 1-5
  • Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m2
  • Warmwasserbereitung bei neuen Wohnbauten unter Verwendung thermischer Solaranlagen, direkt aus anderen erneuerbaren Energieträgern oder über eine Fernwärmeversorgung aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ganzjährig)
  • Bewilligungsfreiheit von Photovoltaik- und Solaranlagen (bis zu einer Kollektorfläche von insgesamt 100 m2)
  • Abstandsbestimmungen: Unterschreitung des Mindestabstands jetzt auch über das unbedingt erforderliche Maß (zur Einhaltung U-Wert lt. OIB) möglich