Mit den technischen Novellen 2020 wurden in Tirol am 01. Juni 2020 die OIB-Richtlinien 2019 für verbindlich erklärt.
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Oö. WBF Mehrfamilienhäuser – Übergangsfrist bis 31.12.2017
Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz informiert uns Mitte August 2017 per Mail bzgl. einer Übergangsfrist bei der WBF für die Energieausweisberechnung bei Mehrfamilienhäusern.
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Oö Bautechnikverordnungs-Novelle 2017
Mit 1. Juli 2017 tritt in Oberösterreich die Oö Bautechnikverordnungs-Novelle 2017 in Kraft. Als wesentliche Änderung für die Energieausweis Berechnung ist die Verwendung der OIB Richtlinie 6 :2015 zu nennen.
Durchführungsverordnung Stmk. WBF Novelle 2013
Mit 01. Juni 2013 ist durch das LGBl. Nr.53/2013 vom 25. April 2013 die Novelle der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 in Kraft getreten.
Anlass und Zweck der Neuregelung waren Anpassungen im Geschoßbaubereich, die Neuaufstellung der Eigenheimförderung, eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit im Rahmen der umfassenden Sanierung sowie Optimierungen im Sanierungsbereich.
Vertiefende Informationen gibt es auch auf den Webseiten des Landes Steiermark.
Steirische Bautechnikverordnung Novelle 2012
Am 19.12.2012 wurde mit dem Landesgesetzblatt Nr.120/2012 die Bautechnikverordnung 2012 (StBTV 2012) veröffentlicht.
Mit der neuen Bautechnikverordnung wird die OIB Richtlinie 6:2011 in der Steiermark für verbindlich erklärt. Mit Anfang 2013 müssen daher Energieausweise in der Steiermark gemäß der OIB-Richtlinie 6:2011 erstellt werden.
Steiermärkisches Baugesetz Novelle 2011
Ab 1. Mai 2011 tritt das neue Steiermärkische Baugesetz in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen, die den Bereich Energie betreffen sind:
- Inkrafttreten der OIB Richtlinien 1-5
- Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m2
- Warmwasserbereitung bei neuen Wohnbauten unter Verwendung thermischer Solaranlagen, direkt aus anderen erneuerbaren Energieträgern oder über eine Fernwärmeversorgung aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ganzjährig)
- Bewilligungsfreiheit von Photovoltaik- und Solaranlagen (bis zu einer Kollektorfläche von insgesamt 100 m2)
- Abstandsbestimmungen: Unterschreitung des Mindestabstands jetzt auch über das unbedingt erforderliche Maß (zur Einhaltung U-Wert lt. OIB) möglich