Ab Anfang 2017 werden acht von neun Bundesländern in Österreich die OIB Richtlinie 6 (Fassung 2015) für verbindlich erklärt haben. Wir haben die Umsetzung OIB Richtlinie 6 :2015 mit Jahresbeginn 2016 in einer Karte festgehalten.
Umsetzung OIB Richtlinie 6 :2015 mit Jahresbeginn 2017
Im Jänner 2017 stößt Vorarlberg dazu. Somit verbleibt vorerst nur Oberösterreich bei den Anwendern der OIB RL6 (Fassung 2011). Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Inkraftsetzung in Oberösterreich bis Mitte 2017 zu erwarten.
Neben dem Neueintritt eines Bundeslandes wird für all jene Bundesländer, die diese Richtlinie 6 schon in Kraft gesetzt haben, eine Verschärfung der Anforderung schlagend.
Anforderung 2017 in ArchiPHYSIK wählen
Da sich die Anforderung in der OIB Richtlinie 6 :2015 über mehrere Perioden erstreckt, gibt es in ArchiPHYSIK eine eigenständige Lokalisierung, die sich der OIB Richtlinie 6 :2015 mit der Anforderung 2017 verschreibt.
Hinweis: Die bisherige Lokalisierung Energieausweis AUT 2017 wurde zur besseren Verständlichkeit in Energieausweis AUT 2015 (Anforderung 2017) umbenannt. Hintergrund: Es ist durchaus wahrscheinlich, dass es im Jahr 2017 eine eigene Fassung der OIB Richtlinie 6 geben wird. Wir möchten auf dieses Weise Verwirrungen vorbeugen.