In einer 15a-Vereinbarung wurden in Österreich Änderungen betreffend Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor beschlossen. Diese Änderungen wurden in einem Bundesgesetzblatt ausgegeben.
Bund-Länder-Vereinbarung
Maßnahmen im Gebäudesektor überarbeitet
Anfang August 2017 wurde die Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen geändert.
Einige wesentlichsten Änderungen sind:
- Der Verweis auf den Niedrigstenergiehaus-Standard (statt Passivhausstandard) wurde aufgenommen.
- Die energetischen Mindest-Anforderungen für geförderte Neubauten sind in Zukunft eingehalten, wenn die Anforderungen nach OIB Richtlinie 6 erfüllt sind. Es wir aber angestrebt die Anforderungen nach OIB in Bezug auf die Kennzahlen HWBRef,RK bzw. fGEE zu unterschreiten.
- Die Nutzung hocheffizienter alternativer Systeme für Heizung und Warmwasser soll zukünftig eine Förderungsvoraussetzung sein.
- Anwendung passiver Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung wurden gestrichen.
- Delta-Förderung: Der Mindestwert der Heizwärmebedarfsreduktion wird gegenüber der bisherigen Vereinbarung auf zumindest 40% angehoben.
- Die Förderung eines Erdgas-Brennwertsystems – soweit dieses ein altes Heizungssystem auf Basis fossiler Brennstoffe ersetzt – ist nur unter bestimmten, kumulativ vorliegenden, Voraussetzungen möglich.