Werden Energieausweis-Konversionsfaktoren aus den OIB RL 2011 und 2015 gegenübergestellt, dann wird sichtbar, dass es bei einigen Energieträgern (zB Strom) massive Anpassungen gab. Diese wirken sich im Ergebnis der CO2-Emissionen zum Teil merkbar aus.
Konversionsfaktoren – fCO2 im Vergleich
Der Vergleich zwischen den Faktoren aus der OIB Richtlinie 6 :2011 und der OIB Richtlinie 6 :2015, welche für die Umrechnung des EEB in die CO2-Menge verwendet wird, zeigt erwähnenswerte Änderungen für Strom und Fernwärme.
Energieträger |
2011g/kWh |
2015g/kWh |
|
---|---|---|---|
Kohle | 337 | 337 | |
Heizöl | 311 | 311 | |
Erdgas | 236 | 236 | |
Biomasse | 4 | 4 | |
Strom-Mix Österreich | (inkl. Netto-Importe) | 417 | 276 (-40%) |
Fernwärme aus Heizwerk | (erneuerbar) | 51 | 51 |
Fernwärme aus Heizwerk | (nicht erneuerbar) | 291 | 291 |
Fernwärme aus hocheffizienter KWK | (Defaultwert) | 73 | 28 (-60%) |
Fernwärme aus hocheffizienter KWK | (Bestwert) | Einzelnachweis | ≥ 20 |
Auswirkung
Die Konsquenzen dieser Änderungen der Konversionsfaktoren werden in beiliegendem Vergleich der CO2 Emmisionen eines Wohngebäudes sichtbar. Standort, Gebäude oder Anlagentechnik wurden nicht verändert. Lediglich die Berechnungsgrundlage wurde von OIB Richtlinie 6 :2011 auf OIB Richtlinie 6 :2015 verändert.
Dieses geänderte Ergebnis schlägt sich in der Folge ebenso in der Klassifizierung am Energieausweis Deckblatt nieder. Diese klettert von A auf A++.