In der Vorarlberger Wohnbauförderung 2016 wurde das Förderungssystem (Basisförderung mit Bonussystem) beibehalten. Die verdichtete Bauweise wird nun stärker gefördert. Mit der Förderrichtlinie wurden zusätzliche Grenzwerte eingeführt. Die neue Richtline gilt für Förderungsanträge ab 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017.
Diese kurze Übersicht erfasst die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Energieausweisberechnung.
Neuerungen in der Vorarlberger Wohnbauförderung 2016
Sanierung
Die objektbezogenen Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen haben sich gegenüber der Vorversion nicht geändert.
Neubau
Bei Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen muss der Deckungsanteil zur Warmwasserbereitung mindestens 60% betragen.
Öffentliche Gebäude
Regulär | ≤130 kWh/m2a |
bei Fernwärme, mindestens 80% Anteil an erneuerbarer Energie | ≤145 kWh/m2a |
Regulär | ≤110 kWh/m2a |
bei Fernwärme, mindestens 80% Anteil an erneuerbarer Energie | ≤120 kWh/m2a |
Private Gebäude
Regulär | ≤150 kWh/m2a |
bei Fernwärme, mindestens 80% Anteil an erneuerbarer Energie | ≤165 kWh/m2a |
OI3-Index
Zur Berechnung ist der IBO-Leitfaden zur Berechnung von Ökokennzahlen für Gebäude, Stand Jänner 2013, Version 3.0 samt Ergänzung zu diesem Leitfaden, Stand März 2014, Version 3.0 anzuwenden.