Tiroler Wohnbauförderung 2020
Nahezu gemeinsam mit der Umsetzung der OIB RL 6 :2019 wurden auch die Wohnbauförderungsrichtlinie und die Wohnhaussanierungsrichtlinie für Tirol erneuert.
Nahezu gemeinsam mit der Umsetzung der OIB RL 6 :2019 wurden auch die Wohnbauförderungsrichtlinie und die Wohnhaussanierungsrichtlinie für Tirol erneuert.
Mit der OIB RL 6 :2019 wird der Korrekturfaktor für Flächenheizungen aus der Berechnung des Heizwärmebedarfs (HWB) ausgelagert. Dadurch entwickelt sich der HWB zu einem noch treffenderen Vergleichswert, um die …
Von den Neuauflage der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 blieben auch die Förderkriterien für Wohnungsbau (WB) und Wohnungssanierung (WS) nicht unberührt. Passend zum überarbeiteten Punktesystem wurden auch die Nachweisformulare erneuert.
Mit den technischen Novellen 2020 wurden in Tirol am 01. Juni 2020 die OIB-Richtlinien 2019 für verbindlich erklärt.
Verbindliche Regeln zur Rechengenauigkeit beim Schallschutz sucht man vergebens. In Absprache mit Experten haben wir für ArchiPHYSIK eine eindeutige Methodik erarbeitet.
Zum Nachweis des Feuchteschutzes im Bauteilinneren werden in der ÖNORM B 8110-2: 2020-01-01 eine Vielzahl von nachweisfreien Konstruktionen gelistet. Aber Vorsicht! Nachweisfrei bedeutet nicht, dass die Eignung des Bauteils nicht …
Viele Wege führen nach Rom… Der gewählte Weg für den „Nachweis zur Vermeidung schadensverursachender Kondensation“ in der Konstruktion wird im neuen Formular „ON – Wasserdampfdiffusion, -konvektion und Kondensationsschutz“ sehr anschaulich …
Besonders in dicht besiedelten Stadtgebieten ist Fernkälte eine effiziente und umweltschondende Alternative zur herkömlichen Klimaanlage. Mit ArchiPYHSIK 17 können diese Vorteile nun auch auf dem Energieausweis sichtbar gemacht werden.
Das (zu) wenig beachtete Thema des sommertauglichen Bauens rückt zunehmend in den Mittelpunkt einer energieeffizeienten Gebäudeplanung. In der OIB RL6:2019 werden diesbezüglich die Mindeststandards an den sommerlichen Wärmeschutz beim Neubau …
Der Einfluss beweglicher Sonnenschutzeinrichtungen auf den Kühlbedarf von Gebäuden wurde für die ÖNORM B 8110-6-1:2019-01 komplett überarbeitet. Herzstück der Änderungen ist das Ersetzen des Abminderungsfaktors z durch den g tot – Wert.