Die Salzburger Bautechnikverordnung (S.BTV) 2016 in Salzburg brachte auch einen neuen Anforderungswert: Primärenergieindikator (Pi-Wert). Dieser Kennwert ist für den Nachweis der Anforderung in Salzburg anzuwenden. Wir beleuchten hier ein paar Hintergründe zum Kennwert.
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Gesetze, Richtlinien, Normen
Salzburger Bautechnikverordnung 2016 (BTV 2016)
Die Salzburger Bautechnikverordnung 2016 wurde am 27. Juni 2016 kundgemacht und trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Dadurch muss nun auch in Salzburg die OIB RL6 :2015 (Achtung: erst ab 1. September 2016) verwendet werden.
Umsetzung OIB Richtlinie 6 :2015 Ende Sommer 2016
Mit Ende des Sommers 2016 haben nun schon sieben der neun Bundesländern die OIB Richtlinie 6 (Fassung 2015) für verbindlich erklärt. Im September 2016 kamen Salzburg und Kärnten dazu.
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HWB Labeling – Einfluss der rückgewinnbaren Verluste Warmwasser
Da es in den letzten Monaten zu unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Ermittlung von HWBRef,SK gemäß OIB RL :2015 gekommen ist, wurde im Juni 2016 innerhalb der Normungsgruppe die Veröffentlichung erweiterter Validierungsergebnisse besprochen. Die zu Grunde liegenden Einflussfaktoren sind derzeit unzureichend geregelt.
Nachdem die Vorgangsweise besprochen und intern abgestimmt wurde, wurde dieses Verfahren in ArchiPHYSIK 13.0.66 umgesetzt. So folgen die Ergebnisse der abgestimmten Methode und sollen auf diese Weise genauer fixiert werden.
Labeling Nicht-Wohngebäude – Interpretation OIB RL 2015
Auf dem Deckblatt des Energieausweises für Nicht-Wohngebäude wird als Grundlage ein normalisierter Wert verwendet. Diese Normalisierung ist in offiziellen Dokumenten nicht eindeutig beschrieben. Nach Diskussion und Klärung im Rahmen der Normungsschaffenden wurde das Labeling auf eine gemeinsame Linie angepasst.
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Anforderung – Höhenkorrektur Nicht-Wohngebäude – OIB RL 6 :2015
„Mein selbst errechneter Anforderungswert weicht vom Wert in ArchiPHYSIK ab?“. Einen kleinen, aber maßgeblichen Nebensatz zerren wir in diesem Beitrag vor den Vorhang: Die Höhenkorrektur für Anforderungen bei Nicht-Wohngebäude.
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Neue OIB Richtlinie 6 für NÖ – ab 14. April 2016 in Kraft
In einer neuen Verordnung des Landes Niederösterreich wurde die neue OIB Richtlinie 6 ab 14. April 2016 in Kraft gesetzt.
Beziehung der OIB RL6 Dokumente
Eine grafische Übersicht wie sich die verschiedenen Dokument aufeinader und zur Landesgesetzgebung (Baurecht) beziehen. Wichtig um die Frage zu klären: „Wo kann ich nachschauen?“.
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Tirol – OIB-Richtlinien :2015 ab Mai 2016 in Kraft
Die OIB-Richtlinien :2015 sind in Tirol ab 01. Mai 2016 verbindlich. Die Verbindlicherklärung erfolgt in den Technischen Bauvorschriften 2016, welche mit 1. Mai 2016 in Kraft treten werden.
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Wien WBF – fGEE nach thermischen Maßnahmen
Der fGEE kann auf mehrere Anwendungen abzielen. Zwei unterschiedliche Sichtweisen treten bei der Berechnung für die Wohnbauförderung einer Gebäudesanierung in Wien auf. Stichwort: Nachweis fGEE nach thermischen Maßnahmen für wohnfonds_wien.
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