Die WBF Tirol wurde im Oktober 2017, unter anderem, mit dem Ziel, den Umstieg von fossile auf erneuerbare Energieträger zu forcieren, geändert. Die Förderung für hocheffiziente alternative Energiesysteme, wie z.B. Biomasse oder Wärmepumpe wurde erhöht.
Hier fassen wir die wichtigsten Änderungen 2017 der WBF Tirol in Bezug auf die Energieausweis Berechnung bzw. für den Nachweis beim Land Tirol zusammen:
- Der Nachweis über den dualen Weg (HWBRef ,RK oder fGEE) wird möglich: Entweder errichtet man ein sehr gut gedämmtes Haus oder installiert (bei guter Dämmung) eine ökologische Haustechnik (z.B. Solar, Photovoltaik)
- Wohnbauförderungsausdruck wurde überarbeitet
Förderung für energiesparendes Bauen in Tirol
- Erhöhung der Zusatzförderung beim Eigenheim
- Erhöhte Förderung für erneuerbare Energieträger
- Vermeidung sommerlicher Überwärmung als zusätzliche Förderungsmaßnahme
- Förderungs-Zuschuss für umfassende Sanierung in Ökostufe 2 erhöht
Details dazu finden Sie im Infoblatt auf der Website zur Tiroler Wohnbauförderung.
Kombisysteme mit fossilen Energieträgern
Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Fachbereichsleiter Technik am 25. September 2017
Grundsätzlich gelten für alle hocheffizienten alternativen Systeme dieselben Anforderungen an Energiekennzahlen (HWB + fGEE).
Gas-Brennwertsysteme in Kombination mit Solar/PV/WRG stellen eine Ausnahme dar und müssen den strengeren HWB-Wert (10er-Linie) einhalten und können auch den Nachweisweg fGEE nicht verwenden. Systeme mit Öl sind ohnehin aus der Förderung ausgeschlossen.
Ferner gelten auch Technologien und Energieversorgungssysteme, soweit diese im Vergleich zu den in lit. b, c bzw. d der RL angeführten Systemen zu geringeren Treibhausgasemissionen führen als hocheffiziente alternative Systeme. Dabei ist beim Referenzsystem entsprechend lit. d (Anmerkung: Wärmepumpe) bei der Berechnung der CO2-Emissionen (europäischer Strommix) ein Solarabschlag in der Höhe von 30% für die Nutzung von Solarenergie zu berücksichtigen. Dieser COf2-Wert ist vom betreffenden System nachweislich zu unterschreiten. Der Nachweis erfolgt mittels Energieausweisberechnung, beim Referenzsystem entsprechend lit. d mit adaptieren Konversionsfaktoren für Strom, statt 276 g/kWh lt. OIB-RL 6 Ausgabe März 2015 wird der ENTSO E-Mix entsprechend der E-Control Statistik www.e-control.at herangezogen.
Grundsätzlich ist vor Nachweisführung mit der Abteilung Wohnbauförderung Kontakt aufzunehmen um die genauen Nachweisschritte abzuklären.
Zusatzformulare für das Land Tirol
Das Land Tirol verlangt mit dem Inkrafttreten der WBF – Änderungen 2017 auch spezielle Berechnungsbeiblätter, welche einerseits die Übersichtlichkeit der Berechnung erhöhen und andererseits auch das Prüfen der Energieausweisberechnung erleichtern.
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