Die Niederösterreichische Wohnbauförderung 2019

Mit Jahreswechsel 2020 gab es in Niederösterreich schon die Möglichkeit nach Wohnbauförderungsrichtlinie 2019 zu rechnen, jedoch wurde noch von Vielen die übergangsweise erlaubte Wohnbauförderungsrichtlinie 2011 in der 13. Änderung verwendet.

Ab 1. April 2020 darf nur mehr die Niederösterreichische Wohnbauförderung 2019 angewendet werden.

Wohnbauförderungsrichtlinie 2019

Mit der Wohnbauförderungsrichtlinie 2019 wurde die Wohnbauförderung in Niederösterreich neu aufgelegt, entgegen der bisherigen Praxis, der alten Wohnbauförderungsrichtlinie 2011 immer neuere Änderungen hinzuzufügen.

Viele Bereiche der Niederösterreichische Wohnbauförderung 2019 sind im Wesentlichen aber gleich / ähnlich geblieben – so auch die strikte Trennung von der Wohnbauförderung für EH / RH / GWB und EHS (von Privatpersonen ansuchbar) gegenüber der Wohnbauförderung für den grossvolumigen Wohnungsbau (von Gesellschaften ansuchbar) – welche wir in je einem eigenen Artikel behandeln.

Ermittlung der Förderhöhe

Die Ermittlung der Förderhöhe erfolgt nach wie vor nach dem altbewährten Punktesystem, für die es entsprechende Neuerungen / Änderungen gibt.

Grundlegend basiert die „Einstufung“ auf der Energiekennzahl (EKZ), je nach A/V Verhältnis, welches definiert wird als:

Die Energiekennzahl (EKZ) ist der HWB Ref, RK gemäß OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014.

Neuerungen sind u.A. die Definition der hocheffizienten alternativen Energiesysteme in §1 Abs 16 der Förderungsrichtlinien und einige neue Zusatzpunkte…

  • PV und Solar je Wohnungseinheit
  • RLT mit WRG ab 75% (70%) für Eigenheime
  • Punkte für außenliegenden Sonnenschutz

für Neubau:

  • Neu: Regionsbezogener Ausgleichsbonus (bis zu 40 Punkte)

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