Einfamilienhaus in Ruhelage, 200 m2 Wohnfläche, HWB 59 kWh/m2a, fGEE: 0,92.
An Immobilieninserate dieser Art wird man sich in Zukunft gewöhnen müssen. Die beiden letztgenannten Werte sind der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor, der Auskunft über den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes gibt.
HWB und fGEE müssen laut einer Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG), die am 01. 12. 2012 in Kraft tritt, künftig in Inseraten zwingend angeführt werden.
Diese Pflicht trifft sowohl die Eigentümer, die ein Objekt verkaufen oder vermieten wollen, als auch Immobilienmakler.
Unangenehme Rechtsfolgen
Wer die beiden Werte nicht angibt – bei älteren Energieausweisen reicht der HBW -, muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu EUR 1.450,- rechnen.
Quelle: Wiener Zeitung (Rosa Eder Kornfeld) – Stand: 13. November 2012