Land Kärnten setzt OIB RL2023 inkraft

Gemäß der mit Jahresbeginn 2025-01-01 in Kraft tretenden Kärntner Bautechnikverordnung 2024 ist für die Berechnung von Energieausweisen in Kärnten nunmehr die OIB-Richtlinie 6:2023 anzuwenden.

Gleichzeitig werden die Richtlinien Wohnbauförderung 2025 aktualisiert.

Bei Neubauten ist der OI3-Index – OI3BG1,BGF auf Grundlage des OI3-Leitfadens V5.0 – Stand September 2023 zu berechnen.


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