Mit 24. Juni 2013 wurde die Novellierung der Sanierungsverordnung 2008 im Landesgesetzblatt 25/2013 veröffentlicht.
Bei Förderungsanträgen auf Sanierung von Wohnungen können wieder Förderungen in Form von Einmalzuschüssen beantragt werden.
Gefördert werden unter anderem:
- Heizungsumstellungen auf Fernwärme
- bei Wohnungen, die außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes liegen, auf andere, innovative klimarelevante Systeme wie Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen und Gasbrennwerttechnologie
- der Einbau einbruchshemmender Wohnungseingangstüren
- bauliche Maßnahmen zugunsten Menschen mit Behinderung
- der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen eine Gasdurchlauferhitzer mit Abgasführung
Bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern kann die thermisch-energetische Sanierung durch Einmalzuschüsse gefördert werden.