OIB RL6 :2023 – Die relevantesten Änderungen

Die OIB Richtlinie 2023 ist seit 2023-05 auf der OIB-Website verfügbar. Bis 2024-01 hat sie noch kein Bundesland in Kraft gesetzt. Wir stellen hier die für die Berechnung eines Energieausweises relevantesten Änderungen zusammen. Für Details empfehlen wir die Richtlinien Dokumente mit den farblich markierten Änderungen auf der OIB Website durchzusehen.

Die OIB Richtlinie 6 besteht aus geänderten und fortgeschriebenen Dokumenten:

  1. OIB-Richtlinie 6, Stand 2023-05
  2. OIB-Richtlinie 6, Kostenoptimalität, Stand 2019-08
  3. OIB-Richtlinie 6, Leitfaden, Stand 2023-05
  4. OIB-Richtlinie 6, Leitfaden Ausfüllhilfe, Stand 2020-12
  5. OIB-Richtlinie 6, Langfristige Renovierungsstrategie (LTRS), Stand 2020-04
  6. OIB-Richtlinie 6, Normaußentemperatur (NAT), Stand 2008-09
  7. OIB-Richtlinie 6, NAT-T13 Excel, Stand 2009-10
  8. OIB-Richtlinie 6, Nationaler Plan, Stand 2018-02
  9. OIB-Richtlinie 6, Nationales Begleitdokument, Stand 2022-11

und den Begleitdokumenten

Die folgende Aufstellung listet stichwortartig die Änderungen gegenüber der Fassung 2019 auf.

Richtlinie 6 Übersicht der Änderungen

  • Adaptiertes Energieausweis Deck- und Beiblatt
    • Deckblatt: nur Anpassung der Fassung der Bezugsdokumente
    • Beiblatt: Ergänzung um Primärenergiebedarf n.ern. für RH+WW (PEBHEB,n.ern.,RK)
  • Netto-Grundfläche (NGF) ist als NGF = 0,8 × BGF ansetzbar
  • Änderungen bei Anforderung bei Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude für HWBRef,RK,zul
    • bei größerer Renovierung und Nachweis über EEB
    • bei Nachweis über fGEE
  • Für wärmeübertragende Bauteile bei sonstige konditionierte Gebäude sind die maximalen U-Werte für Bauteile der thermischen Gebäudehülle um mindestens 24 % zu unterschreiten.
    • bei bis zu einer Innentemperatur von weniger als 16 °C beheizt müssen Anforderungen eingehalten werden. (Pkt 4.6)
  • Sommerlicher Wärmeschutz Nachweis wahlweise über
    • operative Temperatur
    • außenliegenden Abschattungseinrichtungen mit gtot ≤ 0,15
  • Photovoltaik Anrechenbarkeit
    • mit primärer Tagesnutzung max. 90 % des monatlichen Bedarfes
    • mit 24h-Nutzung (Nutzungsprofile: Wohngebäude, Krankenhäuser, Heime, Beherbergungsbetriebe) maximal 80 % des monatlichen Bedarfes
  • Konversionsfaktoren zur Ermittlung PEB und CO2eq ändern sich
  • Angaben zur Referenzausstattung wurden erweitert
    • Heizkessel Referenzkennwerte zur Ermittlung von Wirkungsgraden und Bereitschaftsverlusten
    • Referenzwärmepumpe mit Referenzgütegrad f0 = 0,36

Leitfaden RL6 – Übersicht der Änderungen

  • Renovierungsausweis Beiblatt wurde ebenfalls um Primärenergiebedarf n.ern. (PEBHEB,n.ern.,RK)ergänzt
    • RH+WW bei Wohngebäude
    • RH+WW+Bel Nicht-Wohngebäude
  • Inkludiert eine Warnung, dass sich Aussehen und Inhalt des Renovierungsausweis ändern kann/wird.

Anzuwendende Regelwerke – Übersicht der Änderungen

  • ÖNORM B 8110-5 :2024 — Klimamodell und Nutzungsprofile
  • ÖNORM B 8110-6-1 :2024 — Grundlagen und Nachweisverfahren – Heizwärmebedarf und Kühlbedarf
  • ÖNORM H 5050-1 :2024 — Berechnung des Gesamtenergieeffizienzfaktors
  • ÖNORM H 5056-1 :2024 — Heiztechnikenergiebedarf
  • ÖNORM EN ISO 717-1 :2021 — Luftschalldämmung
  • ÖNORM EN ISO 717-2 :2021 — Trittschalldämmung

OIB2023 Begriffsbestimmungen – Übersicht der Änderungen

Die Aufstellung enthält nur Änderungen im direktem Zusammenhang mit Energieausweis und/oder deren Berechnung.

  • Symbol für Kohlendioxidemissionen äquivalent wurde von CO2 wurde auf CO2eq geändert und präzisiert was diesem zugerechnet wird (Auszug der Ergänzung: … einschließlich jener für Vorketten, die Bestandteil …)
  • Als Neubau zu betrachten auch wenn alte Fundamente weiterverwendet werden …
  • Der Primärenergiebedarf (PEB) schließt Verluste in Vorketten ein.

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