Photovoltaik in der OI3-Berechnung berücksichtigen

Die Integration von Photovoltaikanlagen (PV) in Gebäude spielt eine wichtige Rolle für die Energiewende. Doch bei der ökologischen Bewertung von Gebäuden, insbesondere im Rahmen der OI3-Berechnung, ergeben sich durch die Einbindung gebäudeintegrierter PV-Systeme neue Herausforderungen.

Pflicht zur Berücksichtigung ab Bilanzgrenze 1

Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Systeme (BIPV), die Teil der thermischen Gebäudehülle sind, müssen ab OI3-Bilanzgrenze 1 in die Berechnung einbezogen werden. Ab OI3-Bilanzgrenze 3 sind alle Bauteile eines Gebäudes zu erfassen – einschließlich der integrierten PV-Module.

Erfassung in der Bauteilstruktur

Die PV-Anlagenteile sind für die OI3-Berechnung entweder als Schichten zu erfassen oder als Bauteil-Ausstattung bei den Bauteilen zu ergänzen. Entsprechende Datensätze sind auf baubook verfügbar, und können über den Datenassistenten einem Bauteil hinzugefügt werden.

Bauteil mit PV-System

Durch die Integration von PV-Modulen verschlechtert sich die Ökobilanz, da deren Herstellung material- und energieintensiv ist.

ÖKO-Daten beim Bauteil im Bereich Ausstattung erfassen
ÖKO-Daten

Bauteil ohne PV-System

Ohne PV-System fällt die Ökobilanz günstiger aus, da der Aufwand für die Module entfällt. Der Beitrag zur Energiegewinnung bleibt dabei jedoch unberücksichtigt, was die Bewertung verzerrt.

ÖKO-Daten
ÖKO-Daten

Herausforderung bei der Ökobilanz

Es soll nicht verschwiegen werden: Da PV-Module als ökologisches Schwergewicht gelten und die restliche Haustechnik nicht einbezogen wird, verschlechtert sich die Ökobilanz deutlich. Das führt zu einem Bewertungskonflikt zwischen realer Umweltwirkung und normativer Berechnung.


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