Die Integration von Photovoltaikanlagen (PV) in Gebäude spielt eine wichtige Rolle für die Energiewende. Doch bei der ökologischen Bewertung von Gebäuden, insbesondere im Rahmen der OI3-Berechnung, ergeben sich durch die Einbindung gebäudeintegrierter PV-Systeme neue Herausforderungen.
Pflicht zur Berücksichtigung ab Bilanzgrenze 1
Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Systeme (BIPV), die Teil der thermischen Gebäudehülle sind, müssen ab OI3-Bilanzgrenze 1 in die Berechnung einbezogen werden. Ab OI3-Bilanzgrenze 3 sind alle Bauteile eines Gebäudes zu erfassen – einschließlich der integrierten PV-Module.
Erfassung in der Bauteilstruktur
Die PV-Anlagenteile sind für die OI3-Berechnung entweder als Schichten zu erfassen oder als Bauteil-Ausstattung bei den Bauteilen zu ergänzen. Entsprechende Datensätze sind auf baubook verfügbar, und können über den Datenassistenten einem Bauteil hinzugefügt werden.
Bauteil mit PV-System
Durch die Integration von PV-Modulen verschlechtert sich die Ökobilanz, da deren Herstellung material- und energieintensiv ist.


Bauteil ohne PV-System
Ohne PV-System fällt die Ökobilanz günstiger aus, da der Aufwand für die Module entfällt. Der Beitrag zur Energiegewinnung bleibt dabei jedoch unberücksichtigt, was die Bewertung verzerrt.


Herausforderung bei der Ökobilanz
Es soll nicht verschwiegen werden: Da PV-Module als ökologisches Schwergewicht gelten und die restliche Haustechnik nicht einbezogen wird, verschlechtert sich die Ökobilanz deutlich. Das führt zu einem Bewertungskonflikt zwischen realer Umweltwirkung und normativer Berechnung.